Zucht
Border Terrier Standard
ÜBERSETZUNG: Frau Wiebke Steen.
URSPRUNG: Großbritannien.
DATUM DER PUBLIKATION DES GÜLTIGENORIGINALSTANDARDES: 24.06.1987.
VERWENDUNG: Terrier.
KLASSIFIKATION FCI: Gruppe 3 Terrier.
Sektion 1
Hochläufige Terrier.
Ohne Arbeitsprüfung.
VERHALTEN UND CHARAKTER:
OBERKOPF
Schädel: Mässig breit.
GESICHTSSCHÄDEL
Nasenschwamm: Eine schwarze Nase ist zu bevorzugen, jedoch ist eine leber- oder fleischfarbene Nase kein schwerwiegender Fehler.
GLIEDMASSEN
HAARKLEID
Wie werde ich Züchter
Der Klub für Terrier (KfT) e.V. ist Mitglied im Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) e.V., der wiederum der Federation Cynologique Internationale (F.C.I.) angeschlossen ist.
Der KfT als Rassezuchtverein bezweckt die Zucht der von ihm betreuten Terrierrassen zu verbessern, verbreiten, Krankheiten zu bekämpfen sowie die guten Anlagen und Eigenschaften dieser Rassen zu fördern. Er führt die Zuchtbücher und hat die Zucht durch Bestimmungen und Verordnungen geregelt.
Die Züchter im KfT setzen hohe Maßstäbe an. Ihre Zuchttiere, ihre Aufzucht und auch die Nachzucht werden kontrolliert. So werden alle Würfe durch Zuchtwarte des KfT besichtigt (Wurfabnahme) und jeder Welpe wird im Alter von 8 Wochen begutachtet (Wesen, Anatomie). Die Einzelheiten werden im Zuchtwartbericht protokolliert, der wiederum eine der Voraussetzungen für die Ausstellung der Ahnentafeln ist.
Rüden dürfen erstmals nach Vollendung des 12. Lebensmonats zur Zucht eingesetzt werden.
Hündinnen dürfen frühestens nach Vollendung des 15. Lebensmonats erstmalig zur Zucht eingesetzt werden. Der Zuchteinsatz endet nach Vollendung des achten Lebensjahres.
Weitere Details finden Sie in der Zuchtordnung des Klub für Terrier.
Eine wichtige Zuchtvoraussetzung ist die Zuchtzulassung (ZZL).
Zweck der ZZL ist, nur gesunden, wesensmäßig einwandfreien und den Standardforderungen entsprechenden Terriern die Zuchtverwendung zu gestatten.
Voraussetzung für Border Terrier für die Teilnahme an einer ZZL:
- Eintrag im Zuchtbuch der KfT/Original Ahnentafel oder Registerbescheinigung
- Identifikation anhand der Mikrochip-Nummer
- Mindesalter für Rüden und Hündinnen: nach Vollendung des 12. Lebensmonats
- DNA-Profil (siehe unten: Fragen und Antworten)
- SLEM Testergebnis
- Zwei Ausstellungsbewertungen mit mindestens "sehr gut"
Für eine Ankörung (Mindestalter 20 Monate) sind drei Ausstellungsbewertungen mit "vorzüglich" erforderlich
Ablauf
Von jedem vorgestellten Terrier wird vom Zuchtzulassungsrichter (ZZR) ein Bericht auf dem entsprechenden Protokollformular verfasst.
Der ZZR beurteilt das Wesen, das Standardgerechte Aussehen und das Gangwerk des vorgestellten Terriers.
Der ZZR kann den ihm vorgestellten Terrier:
- zur Zucht unbegrenzt zulassen
- zur Zucht nicht zulassen, mit Begründung
- von der ZZL zurückstellen unter Angabe des Zeitraumes, mit Begründung
Die in den Vorschriften der einzelnen Rassestandards genannten Mängel werden ihrem Schweregrad entsprechend bewertet. Bei Border Terriern sind 4 Prämolarverluste erlaubt; fehlen 5 Prämolare, kann er zur Zucht zugelassen werden, sofern keine gravierenden Fehler (Wesen, Anatomie) vorhanden sind und wenn er Championqualität aufweist, dass eine Zuchtverwendung vertretbar erscheint.
Vor dem Belegen einer Hündin muss der Züchter im Besitz einer Zwingerkarte sein, was eine Zwinger- und Züchterzulassung voraussetzt.
Die vollständige Zuchtzulassungsordnung lesen Sie bitte auf der Homepage - Klub für Terrier - www.kft-online.de
https://www.kft-online.de/_rubric/index.php?rubric=Downloads+Zucht
FAQs
Alles was Sie wissen müssen
FAQS:
- Für welche Hunde muss ein Nachweis bei der Zuchtzulassung vorgelegt werden?
Für alle Hunde, die erstmalig bei einer Zuchtzulassung vorgestellt werden. - Wie lange vor einer Zuchtzulassung muss Blut von einem Tierarzt abgenommen werden?
Gehen Sie spätestens einen Monat vor der ZZL mit ihrem Terrier zum Tierarzt, der nimmt dem Hund 2 ml Blut ab und sendet dies an die Fa. Laboklin. - Woher weiß der Tierarzt wohin und wie er das Blut versenden soll?
Für Mitglieder mit Internetzugang ist dies am Einfachsten. Besuchen Sie die Homepage des Klubs:
www.kft-online.de laden sich von dort das Formular "Genetik" herunter.
Sie können dann bequem direkt an Ihrem Computer den oberen Teil mit den Angaben zu Ihrem Hund und Eigentümer/Besitzer ausfüllen und dann ausdrucken. Wer keinen Internetzugang hat, kann sich das Formular auch von der Geschäftstelle des KfT zusenden lassen. Mit dem im oberen Teil ausgefüllten und unterschriebenen Teil gehen Sie zu Ihrem Tierarzt. Vergessen Sie nicht, Ihre Ahnentafel mitzunehmen! - Was erhalte ich als Nachweis?
Als Nachweis erhalten Sie ein Zertifikat mit dem DNA-Profil ihres Terriers und eine Rechnung von der Geschäftstelle über den Betrag von 35,-€ inkl. MwSt. - Was wird bei der Firma Laboklin aufbewahrt und gespeichert?
Bei der Fa. Laboklin wrden die Blutproben zur Sicherheit in zwei Chargen in unterschiedlichen Gebäuden für mindestens 10 Jahre eingelagert. Gespeichert werden nur die Daten des Hundes. - Kann Laboklin Proben herausgeben und an wen?
Laboklin darf die Proben nur nach schriftlichem Antrag des KfT herausgeben. Einzelheiten müssen noch festgelegt werden. - Können Terrierbesitzer auch Blut von bereits in der Zucht befindlichen Hunden einsenden und ein DNA-Profil erstellen lassen?
KfT-Mitglieder können jederzeit zu den gleichen Konditionen Blut bis 5 ml von jedem ihrer Hunde einsenden. Für die Forschung sind Proben von Hunden mit genetischen Defekten besonders wichtig. - Entstehen dem Terrierbesitzer darüber hinaus noch Kosten, z.B. für die 10 Jahre lange Aufbewahrung?
Der Hundebesitzer hat darüber hinaus lediglich die Kosten bei seinem Tierarzt für die Blutentnahme,Verpackung und den Versand zu tragen. Weiter Kosten entstehen dem Hundebesitzer nicht. - Können Hunde auch ohne Vorlage des Zertifikats, die erstmalig an einer Zuchtzulassung teilnehmen möchten, zur ZZL gehen?
Die Sonderleiter von Zuchtzulassungen können sie in diesem Fall nicht teilnehmen lassen.
Walter Berghäuser